Liebe Ratsuchenden aus der Ukraine,

unsere Studentische Hilfskraft Simon habe von der Stadt Göttingen die folgenden Informationen gesammelt, die für den Aufenthalt der Ukraine in Deutschland wichtig sind. Allerdings ist es zu beachten, dass die Informationen hier möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Bitte haben Sie Geduld und warten Sie auf weitere Informationen.

1. Antrag für § 24  AufenthG
Der Antrag für den Aufenthalt nach § 24 AufenthG kann einfach per mail an auslaenderstelle@goettingen.de gestellt werden. Nötig ist dabei nur ein Identitätsdokument. Idealerweise eine Passkopie. Wenn kein Pass vorliegt wäre eine Geburtsurkunde oder ein anderes Dokument gut. Sie können den Antrag aber auch ganz ohne Papiere anlegen, dann reicht erstmal auch Name und grundlegende Daten. Außerdem solle die Mail noch eine Kontaktmöglichkeit enthalten, also eine Telefonnummer und, wenn vorhanden, eine Adresse. Die Ausländerbehörde meldet sich dann für einen Termin und alles weitere.

2. Infoboxen
unten im neuen Rathaus wurden Infoboxen eingerichtet,  dort sitzen zwei Mitarbeiter*innen vom Sozialamt und eine*r von der Ausländerbehörde, die Fragen beantworten können. Dort sind auch die Antragsformulare für die Sozialleistungen nach AsylbLG erhältlich.

3. Flüchtlingshotline
Die Stadt hat eine Flüchtlingshotline eingerichtet, 0551 4005000. Die könnte zum Beispiel auf der Suche nach Quartieren hilfreich sein. An der Stelle möchte ich auch gern noch einen Hinweis von unserer Beirattsmitgliederin, Rechtsanwältin Frau Deery, weitergeben: es ist sinnvoll, wenn wir zunächst versuchen so viele Menschen wie möglich an die offiziellen Unterkünfte zu vermitteln und nur imm Notfall auf private Angebote zurückgreifen. Bitte seid bei privaten Angeboten auch etwas wachsam, es gab laut Frau Deery in den letzten Tagen schon Fälle in denen solche Unterkunftsangebote von Kriminellen ausgenutzt wurden. Bitte habt das im Hinterkopf!

4. Verteilung im Bundesland
Laut einer Mitarbeiter der Göttinger Ausländerbehörde wird es bei Menschen, die jetzt in den Kommunen ankommen, entgegen § 24 keine Umverteilungen geben, weil die Landesaufnahmestelle das im Moment nicht will. Wer also zum Beispiel in Göttingen schon einen Job in Aussicht hat kann davon ausgehen, hier auch bleiben zu können.

5. Leistung nach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen möchte, muss dies vor Ort bei der Göttinger Stadtverwaltung machen.  Terminvereinbarung hier.

6. Weitere Information aus der Stadt Göttingen
Ukraine – Informationen zur Einreise nach Deutschland
Solidarität mit der Ukraine

Liebe Grüße
Refugee Law Clinic Göttingen e.V.